Darf ich mit «Kassensturz» drohen?

Wer hat es nicht schon erlebt: Ärger mit dem Telefonanbieter, eine Rechnung zu einer Ware, die man nie bestellt hat, oder Krach mit dem Vermieter – und schnell ist der Satz rausgerutscht: «Das melde ich dem ‹Kassensturz›!» Aber: Darf man überhaupt mit «Kassensturz» drohen?

Die Versuchung ist gross: Sei es eine Auseinandersetzung mit dem nervigen Nachbarn, dem widerspenstigen Vermieter oder einem unseriösen Unternehmen – alleine das Wort «Kassensturz» lässt manch dieser unangenehmen Gesprächspartner schnell verstummen. Aber darf man überhaupt mit «Kassensturz» drohen?

Die Antwort lautet: Jein. Denn die Rechtslage ist ziemlich kompliziert, wie «Kassensturz»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner im Studiogespräch mit Moderator Ueli Schmezer betont. In Ordnung ist beispielsweise, unverbindlich den «Kassensturz» zu erwähnen. Der Satz «Das melde ich dem ‹Kassensturz›», ist aus rechtlicher Sicht somit unproblematisch. Heikel wird es hingegen, wenn jemand mit dem Gang zu «Kassensturz» droht oder sein Gegenüber damit erpresst. Insbesondere, wenn jemand etwas fordert, auf das er keinen Anspruch hat, ist eine Drohung mit «Kassensturz» kritisch.

Als Faustregel lässt sich zusammenfassen: Entscheidend ist der genaue Wortlaut und der Zusammenhang, in welchem «Kassensturz» erwähnt wird. Insbesondere sollte man «Kassensturz» nie zusammen mit einer Forderung oder Drohung nennen. Weiter rät Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner, sich immer nur mündlich und nie schriftlich zu äussern.

Hinweis: Bisher gab es zu dieser Frage übrigens zwei Bundesgerichtsentscheide mit je unterschiedlichem Urteil. Eine Zusammenfassung der Fälle kannst du hier nachlesen. Weitere Info sowie ein ausführliches Statement von Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner findest du hier:

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Quelle: SRF/«Kassensturz»
Bild: SRF/Screenshot «Kassensturz»

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