So berichtet SRF vor Wahlen und Abstimmungen

Medien spielen für die Meinungsbildung vor Wahlen und Abstimmungen eine wichtige Rolle – entsprechend sind die Anforderungen in punkto Sachgerechtigkeit, Meinungsvielfalt und Fairness besonders hoch. Welche Regeln gelten für Informationssendungen von SRF im Vorfeld von Abstimmungen?

Zum Pflichtstoff für SRF im Vorfeld von nationalen Abstimmungen gehören:

  • Die Berichterstattung über die Positionen der Pro- und Contra-Komitees
  • Die Medienkonferenz des Bundesrates
  • Die Parolen der Bundesratsparteien
  • Die Parolen der Parteien, die im Parlament Fraktionsstärke haben (gilt nicht für Mehrparteienfraktionen)

An diese Termine hält sich SRF

  • Ab acht Wochen vor einem Urnengang müssen geplante Auftritte von Kandidierenden oder Exponenten einer Abstimmung in den Sendungen aller Abteilungen von einer Chefredaktion bewilligt werden.
  • In den letzten drei Wochen vor dem Urnengang sind keine Einzelauftritte von Kandidierenden oder Exponenten mehr zulässig, die ihnen eine einseitige Plattform bieten.
  • Meinungsumfragen dürfen nur bis zehn Tage vor dem Urnengang veröffentlicht werden.
  • In der Woche vor Abstimmungen müssen auch die einzelnen Beiträge (Erklärstücke, Diskussionssendungen zu den Vorlagen etc.) zwingend ausgewogen sein.
  • Nach dem Donnerstag vor dem Urnengang dürfen grundsätzlich keine Abstimmungssendungen mehr stattfinden.

Du möchtest mehr über die Publizisitischen Leitlinien – mehr über die Grundsätze nach welchen die Journalistinnen und Journalisten von SRF arbeiten – wissen? Voilà – es warten 110 Seiten geballte Infromation auf dich.

Quelle: Publizistische Leitlinien SRF/lv
Bild: SRF/Marcus Gyger

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